Soziale Erhaltungsverordnungen in Hamburg

HAMBURGER

SPERRZONEN

„Hamburgensien“ sind oft auch politischer Natur und haben einen starken Einfluss auf das Wertschöpfungspotenzial von Immobilien. So eine Spezialität, die ebenfalls aus der Hauptstadt bekannt ist, ist die Soziale Erhaltungsverordnung – ein Maßnahmenrecht des Städtebaurechts nach §172 Abs. 1 BauGB „…für die Erhaltung der Bevölkerungsstruktur in ausgewählten Hamburger Stadtteilen“. 

Seit 2005 kam es in Hamburg verstärkt zu einem Wandel der Angebotsstruktur des Wohnungsangebotes in innerstädtischen Lagen, die vor allem durch ihre Altbaustruktur besonders nachgefragt sind. Diese Veränderungen zeichneten sich durch steigende Miet- und Kaufpreise, Abriss und Teilabriss mit dem Ziel der Neubebauung, Anpassungen von Wohnungsgrößen durch Zusammenlegung, Teilungen oder Grundrissänderungen und besonders in Aufteilungen durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus.

Dieser Prozess, in den Medien häufig als „Luxusmodernisierung“ deklariert, gilt als Hauptgrund für die Gentrifizierung in beliebten Lagen. Diese langfristigen Aufwertungen ganzer Quartiere und Stadtviertel führen zu einem Zuzug von Bevölkerungsgruppen, welche sich durch ihre höhere Einkommensstärke von den ansässigen Bewohnern unterscheiden und diese verdrängen.

Mit dem Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung versucht die Stadt Hamburg, die Zusammensetzung der auf ihr Quartier angewiesenen Bevölkerung in den jeweiligen Gebieten zu erhalten. Das vorrangige Ziel ist der Erhalt der der städtebaulichen Struktur des Viertels – sie dient nicht dem Schutz der einzelnen Mieter und hat keinen Einfluss auf eventuelle Mieterhöhungen.

Durch die Soziale Erhaltungsverordnung sollen bauliche Veränderungen nicht grundlegend verboten oder unterbunden werden. Es soll lediglich eine Einschränkung der Maßnahmen, die zur Aufwertung führen und somit den durchschnittlichen Ausstattungsstandard im Gebiet übersteigen, stattfinden. Daher müssen alle geplanten Maßnahmen zur baulichen Veränderung vom zuständigen Bezirksamt der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigt werden.

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SOZIALE ERHALTUNGSVERORDNUNGEN IN HAMBURG

STATUS

STADTTEILE

BEREITS GÜLTIG

Altona-Altstadt (2014)

Altona-Nord (2019)

Bahrenfeld-Süd (2016)

Eilbek (2020)

Eimsbüttel-Nord, Hoheluft-West, Stellingen-Süd (2018)

Eimsbüttel-Süd (2014)
Nördliche Neustadt (2018)
Osterkirchenviertel (2013)
Ottensen (2016)
St. Georg (2012)
St. Pauli (2012)

Stenschanze (2013)
Südliche Neustadt (1995)

Auf der Website vom Geoportal Hamburg haben Sie die Möglichkeit konkret nach einzelnen Flurstücken bzw. Adressen zu suchen 

AUF EINEN BLICK

Hier finden Sie die Aufstellung aller erlassenen und geplanten Sozialen Erhaltungsgebiete in Hamburg – inklusive Karten.